Versandbestimmungen Shop Müller & Weidmann
Preise
Alle Preisangaben verstehen sich in Schweizer Franken (CHF), die Mehrwertsteuer wird separat ausgewiesen. Diese wird auf der Rechnung separat ausgewiesen.
Versandkosten
Pro Auftrag berechnen wir einen einmaligen Versandkostenanteil von CHF 9.00 für Verpackung und Porto. Es gibt keinen Mindestbestellwert. Es gibt keinen Kleinmengenzuschlag. Ab CHF 150.00 entfällt der Versandkostenanteil für Inlandssendungen.
Entstehen zusätzliche Versandkosten aufgrund einer falschen Lieferadresse oder falscher Adressdaten, so gehen diese Kosten vollständig zu Lasten der Käuferin.Falls nicht anders vereinbart versendet Müller & Weidmann nationale und internationale Bestellungen mit der Schweizerischen Post. Es gelten die Bestimmungen, Informationen und Lieferfristen der Schweizerischen Post. Nimmt die Kundin die vom Lieferanten innerhalb der vereinbarten bzw. angegebenen Lieferfristen ausgelieferte Ware nicht entgegen, kann Müller & Weidmann vom Vertag zurücktreten, die Bestellung stornieren und der Kundin eine Bearbeitungsgebühr von 15%, mindestens aber CHF 30.- in Rechnung stellen. Im Rahmen der Bestellung angefallene Gebühren an Drittparteien (Zahlungsabwickler) werden nicht zurückvergütet.
Abholung
Als «verfügbar» markierte Produkte werden ab dem Bestellungseingang normalerweise innerhalb von 0 – 2 Arbeitstagen zwischen Dienstag und Freitag geliefert bzw. stehen an der Abholadresse (Dres. med. dent. Thomas Müller & Benjamin Weidmann, Moserstrasse 27, 8200 Schaffhausen) zur Abholung bereit. Samstags und Sonntags findet kein Versand statt, Abholungen können getätigt werden, sofern eine entsprechende Abholungseinladung versandt wurde. Die Öffnungszeiten sind hier abrufbar: https://www.mueller-weidmann.ch/kontakt/
Wählt die Kundin bei der Bestellung die Option «Abholung (innerhalb von 14 Tagen) in der Praxis Müller & Weidmann, erhält sie eine Bestätigung mit einer Abholungseinladung per E-Mail, sobald die Ware zur Abholung bereitsteht. Holt die Kundin die bestellte Ware nicht firstgerecht ab, fällt diese in den Besitz von Müller & Weidmann zurück. In Ausnahmefällen kann sich Müller & Weidmann zu einer Fristverlängerung bereiterklären.
Lieferzeit, Verzug, Nichtlieferung, Teillieferung
Ereignisse höherer Gewalt und von uns nicht zu vertretende Umstände, welche die Leistung vorübergehend unmöglich machen oder sonst behindern, wie z.B. Streik, Mobilmachung, Krieg, kriegsähnliche Zustände, Blockade, Ein- und Ausfuhrverbote, Verkehrssperren, behördliche Massnahmen, Energie- und Rohstoffmangel etc. berechtigen uns, die Leistung (auch innerhalb des Leistungsverzuges) um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben. Wird die Durchführung des Vertrags infolge Ereignisse höherer Gewalt oder sonstiger von uns nicht zu vertretender Umstände für uns unzumutbar, so können wir vom Vertrag ganz oder teilweise zurücktreten. Das Recht zur Hinausschiebung der Leistung bzw. zum Rücktritt besteht unabhängig davon, ob die oben genannten Ereignisse bei uns oder bei unseren Lieferanten eintreten. Die Ausübung diese Rechts durch uns begründet keine Schadensersatzansprüche des Käufers.
Zahlung, Verrechnung, Zurückbehaltung
Soweit nichts Anderes vereinbart ist, werden Rechnungen 30 Tage nach Rechnungsdatum fällig. Bei Zahlungsverzug des Käufers sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe der jeweiligen üblichen Banksätze für Überziehungskredite zu berechnen, mindestens aber Zinsen in Höhe von 3% über dem Diskontsatz der Schweizerischen Nationalbank. Als Tag der Zahlung gilt das Datum des Geldeingangs bei uns, bzw. der Gutschrift auf unserem Konto. Wir sind berechtigt, pro Zahlungserinnerung eine Mahngebühr von CHF 45.- exkl. MwSt. sowie weitere Gebühren, insbesondere die Kosten für ein allfälliges Inkassoverfahren, in Rechnung zu stellen. Wir können jederzeit Dritte für das Inkasso beiziehen. Werden nach Vertragsabschluss Umstände bekannt, die nach unserem pflichtgemässen, kaufmännischen Ermessen geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Käufers wesentlich zu mindern, insbesondere Zahlungseinstellung des Käufers, nachhaltige Pfändungen oder sonstige Zwangsvollstreckungsmassnahmen gegen den Käufer oder Eröffnung eines Konkurs- oder Nachlassverfahrens, so sind wir unbeschadet weitergehender gesetzlicher Rechte berechtigt, noch ausstehende Lieferungen zu verweigern, bis der Kaufpreis für die noch ausstehenden Lieferungen bezahlt oder hierfür Sicherheit geleistet worden ist. Nach erfolglosem Verstreichen einer angemessenen Nachfrist für die Leistung des Kaufpreises oder der Sicherheit sind wir berechtigt, vom Vertrage zurückzutreten. Stehen mehrere Forderungen gegen den Käufer offen und reicht eine Zahlung des Käufers nicht zur Tilgung sämtlicher Forderungen aus, so erfolgt die Tilgung nach den gesetzlichen Vorschriften (Art. 85 bis 87 OR), selbst wenn der Käufer ausdrücklich auf eine bestimmte Forderung gezahlt hat.
Rückgaberecht
Vorbehältlich gesetzlicher und anderer Vorschriften können nur originalverpackte, ungebrauchte und nicht beschädigte oder vom Käufer beschriftete oder sonstwie gekennzeichnete Artikel, welche ursprünglich durch uns ausgeliefert worden sind, zurückgegeben werden. Die Rückgabefrist dauert vom Tag der Auslieferung bis zum Ende des Folgemonats. Innerhalb dieser Frist nehmen wir rückgabefähige Artikel ohne vorherige Absprache zur Gutschrift, resp. zum Umtausch zurück und es wird, im Falle einer Gutschrift, der ursprünglich berechnete Preis gutgeschrieben. Retouren von rückgabefähigen Artikeln, deren Auslieferung ausserhalb der Rückgabefrist liegt, nehmen wir nur nach vorheriger Absprache an. Wir sind berechtigt, für solche Retouren eine Wiedereinlagerungsgebühr von bis zu zwei Dritteln des ursprünglich berechneten Preises zu erheben. Jeder Rücksendung muss eine Kopie des Lieferscheins oder der Rechnung beigelegt werden, oder die Lieferschein- oder Rechnungsnummer muss angegeben werden. Alle Rücksendungen erfolgen auf Kosten und Gefahr des Käufers.
Eigentumsvorbehalt
Alle von uns gelieferten Waren bleiben unser Eigentum (Vorbehaltsware) bis zur Erfüllung unserer sämtlichen auch zukünftig erst entstehenden Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer. Bei laufender Rechnung gilt der Eigentumsvorbehalt als Sicherheit für unsere jeweilige Saldoforderung. Dies gilt auch, wenn Zahlungen vom Käufer auf bestimmte Forderungen geleistet werden. Wir sind berechtigt, bis zu diesem Zeitpunkt für gelieferte Waren einen Eigentumsvorbehalt gemäss Art. 715 ZGB in das Eigentumsvorbehaltregister eingetragen zu lassen.